Frage von Holger R. • 03.06.2024

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.
Wir können eine Energieversorgung aufbauen, die sauber und sicher ist, Kriegstreibern nicht in die Hände spielt, und Kostenexplosionen wie 2022 vermeidet.
Nicht jede wissenschaftlich richtige Erkenntnis zu mehr Klimaschutz ist umsetzbar, weil sie eben so mancher Lebenswirklichkeit widerspricht, als unsozial oder ungerecht empfunden wird. Beim Gebäudeenergiegesetz haben wir gesehen, wie diese beiden Seiten nur sehr schwer in einen Ausgleich zu bringen sind.