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Portrait von Robert Habeck
Antwort von Robert Habeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.07.2023

Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.

Frage von Annett K. • 06.10.2022
Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 06.10.2022

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 10.10.2022

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind

Portrait von Robert Habeck
Antwort von Robert Habeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 14.07.2023

Die Genehmigung für Nord Stream 2 wurden am 22. Februar 2022 gestoppt. Die geopolitische Lage machte eine Neubewertung zwingend erforderlich.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 18.10.2022

im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 13.10.2022

JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt

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