Frage von Frank H. • 16.08.2006

Antwort von Armin Jäger CDU • 19.08.2006
Sehr geehrter Herr Höhne,
Sehr geehrter Herr Höhne,
Sehr geehrter Herr Höhne,
ich teile Ihre Auffassung, dass sich die Anrechnung von Reisezeiten nicht nach der Stellung der Bediensteten oder der Auffassung von Vorgesetzten richten sollte.
Sehr geehrter Herr Höhne,
Lieber Herr Höhne,
die Arbeitszeitordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2000 (GVOBl. MV S. 14) gilt für alle Bediensteten im Land Mecklenburg-Vorpommern einheitlich.
Ich habe ihre Mail auch erst zwei mal gelesen, bis ich das kapiert habe. Sie werden sicher wissen, dass Verordnungen die Regierung macht, nicht das Parlament. Aber kümmern kann sich ein Parlamentarier schon, das werde ich auch tun.
Sehr geehrter Herr Höhne,