
  Antwort ausstehend von Friedrich Merz   CDU





Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst.
Der Unterschied liegt klar auf der Hand