Antwort 21.08.2005 von Niels Annen SPD
Liebe Frau Steinhagen,
Liebe Frau Steinhagen,

Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Scheinpflug,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,