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Ralf-Dieter Fischer
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Frage von Martin I. •

Frage an Ralf-Dieter Fischer von Martin I. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fischer,
Ihre Antworten im Bezug auf homosexuelle Partnerschaften erstaunen mich etwas und ich hätte gerne weitere Informationen zu diesem Thema.
Im Regierungsprogramm der CDU in Hamburg lass ich den Satz „Wie werden uns dafür einsetzen, dass die Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften überprüft werden und möglichst verbessert wird“.

Gehe ich also richtig in der Annahme, dass Sie in dieser Thematik eine andere Meinung haben, als der Landesverband Ihrer Partei, für die Sie kandidieren? .
Was im Artikel 6 des GG steht ist mir geläufig, allerdings konnte ich die Passage mit dem Absatz, dass homosexuelle Partnerschaften diskriminiert und nicht gleichwertig sind, leider nicht finden.
Auch das Ehen explizit gefördert werden sollen, konnte ich dem GG so nicht entnehmen.
Als Jurist wird Ihnen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes geläufig sein, die im Ergebnis lautet: Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen......ff.
Das Bundesverfassungsgericht hat also Ihre Bedenken bereits ausgeräumt. Weshalb sagen Sie nicht Ihre wirkliche Meinung zu diesem Thema, sondern schieben das Grundgesetz vor?

Weitere konkrete Fragen wären von mir: Sind Sie der Meinung, dass ein gutverdienendes kinderloses Ehepaar, ich nehme mal ein Beispiel das auch Sie kennen werden, wie Frau Merkel und Ihr Ehemann, steuerliche Vorteile genießen(Stichwort Ehegattensplitting etc.) sollten, aber ein Lesbenpaar das z.B.Kinder aus einer ehemaligen Heterobeziehung gemeinsam großzieht nicht?
Was ist für Sie Familie? Das erste Beispiel oder das letztere? Weshalb lehnen Sie dass Gesetz aufgrund vom Mißbrauchsmöglichkeiten ab, anstatt diese Möglichkeiten auszuschliessen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ißleib,

meine Antworten zu dem von Ihnen nochmals angesprochenen Thema stehen keinesfalls im Gegensatz zum Regierungsprogramm der Hamburger CDU, welches ich selbst mit beschlossen habe. Sie werden auch wissen, daß dem bereits eine Gesetzesinitiative des Hamburger Senats gefolgt ist. Sie irren jedoch, wenn Sie zwingend den Schluß ziehen wollen, auf eingetragene Lebenspartnerschaften müßten exakt und sklavisch identische rechtliche Vorschriften in allen Rechtsgebieten Anwendung finden und anderenfalls würde eine Diskriminierung vorliegen. Auch die Rechtsprechung des BVerfG ist mir selbstverständlich geläufig.
Dieses hat sich allerdings ausschließlich mit der Frage befaßt, ob die aktuelle Regelung verfassungskonform ist. Es hat keinesfalls Ausführungen dazu gemacht, was der Gesetzgeber regeln kann, muß oder sollte.
Die steuerliche Benachteiligung von Kindern bzw. Eltern, die Kinder erziehen, ist keinesfalls eine Frage der geschlechtlichen Orientierung. Hier bedarf es selbstverständlich einer Verbesserung der Rechtslage von Kindern wie Sie Professor Kirchhoff wiederholt auch als Richter eingefordert hat. Ich darf darauf verweisen, daß diese Frage ausdrücklich durch Veränderung der Besteuerungsgrenze durch Kinder in das Wahlprogramm der CDU eingeflossen ist.
Letztlich gibt es leider keine klare rechtliche Möglichkeit, Mißbrauch zu vermeiden, da die geschlechtliche Orientierung im Rahmen der Lebenspartnerschaft nicht meßbar ist.

Mit freundlichem Gruß

Ralf-Dieter Fischer CDU