
(...) Die zuständige Behörde prüft immer im Einzelfall, ob bei einem Verkauf von Immobilien das Vorkaufsrecht der Stadt aus Hochwasserschutzgründen ausgeübt werden sollte. (...)
(...) Die zuständige Behörde prüft immer im Einzelfall, ob bei einem Verkauf von Immobilien das Vorkaufsrecht der Stadt aus Hochwasserschutzgründen ausgeübt werden sollte. (...)
(...) die Funktionsfähigkeit der zweiten Deichlinie sicherstellen zu können, nutzt die Stadt das ihr aufgrund von Wassergesetz und Deichordnung zustehende Vorkaufsrecht (...)
Angesichts der Folgen des Klimawandels ist der Hochwasserschutz eine existentiell wichtige Aufgabe, die in den nächsten Jahrzehnten große Anstrengungen von uns verlangen wird.
(...) zur Beantwortung Ihrer Fragen verweise ich gern auf das Antwortschreiben unseres Sprechers für Umwelt, Klima und Energie Alexander Mohrenberg (...)
Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt an der sogenannten zweiten Deichlinie steht dagegen im Zusammenhang mit den durch die Klimakatastrophe sich verändernden Hochwasserszenarien.