Es bleibt wie bisher, dass ein Kind durch Geburt die Staatsbürgerschaft nach § 4 StAG nur erlangen kann, wenn auch die Eltern einen rechtmäßigen Aufenthalt haben.
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Antwort 08.04.2024 von Katrin Helling-Plahr FDP
Antwort 28.11.2023 von Bärbel Bas SPD
Daher gebe ich Ihnen zwar Recht, dass der Einbürgerungstest allein nicht vollständig dazu geeignet ist, ausländische Schutzsuchende vor einer eventuellen Diskriminierung oder Verfolgung hier in Deutschland zu schützen. Aber das Einbürgerungsverfahren an sich verfolgt auch das Ziel, nur diejenigen einzubürgern, die sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
Antwort ausstehend von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 20.11.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
In der vorangegangenen Frage, auf die Sie sich beziehen, ist nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) die Rede. Das sind, wie in meiner Antwort auch beschrieben, zwei unterschiedliche Systeme.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN