
Sehr geehrter Herr Schöck,
Sehr geehrter Herr Schöck,
(...) Das ist aber kein Argument gegen die Einführung der geplanten Zugriffserschwerung. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen vielmehr dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. (...)
(...) für die Namentliche Abstimmung über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen am 18. Juni 2009 war ich - wie auch für alle anderen Sitzungen und Abstimmungen an diesem Tag - aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. (...)
(...) Die populistische Forderung gewalthaltige Computerspiele zu verbieten, greift zu kurz. Den Begriff "Killerspiele" lehne ich in diesem Zusammenhang ebenso ab wie ein pauschales Verbot. (...)
(...) Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar und müssen erfolgreich bekämpft werden. Mit diesem Zugangserschwerungsgesetz ist dieses aber nicht möglich, da lediglich ein wohl einfach umgehbares Schild vor die weiter bestehende Porno-Seite gestellt wird. Das wirkliche Bekämpfen krimineller Akte ist besser, als Placebo-Gesetze zu schaffen. (...)
(...) bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich Ihnen vorweg schreiben, was mich an der Diskussion zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet stört -- ja wütend macht. Wie Sie vielleicht wissen, sind viele, die gegen die Stopp-Seiten sind, stolz darauf, dass Sie die Petition mit den meisten Unterstützern eingebracht hätten. (...)