Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von Hans-Peter Uhl
CSU
• 14.05.2010

(...) Die in Art 146 GG erwähnte Möglichkeit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung ist jedoch lediglich ‚deklatorisch’ zu verstehen und normiert den ohnehin selbstverständlichen Grundsatz, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Zu keinem Zeitpunkt aber war eine neue gesamtdeutsche Verfassung im Sinne des Art. (...)

Portrait von Michael Fuchs
Antwort von Michael Fuchs
CDU
• 14.05.2010

(...) Die Änderung bestand in einem Einschub, der - in Parallele zur Präambel - noch einmal die Geltung des Grundgesetzes für das wiedervereinigte Deutschland festhielt. Man kann und darf die Schlussbestimmung aber nicht als reinen Wiedervereinigungsartikel lesen, dem mit Eintritt derselben gleichsam der Gegenstand abhanden gekommen sei. Gleichzeitig ist das Grundgesetz keine „Verfassung“ auf Abruf. (...)

Portrait von Ilse Aigner
Antwort von Ilse Aigner
CSU
• 04.05.2010

(...) Wenn ich Artikel 146 GG richtig verstehe, dann wurde er bereits umgesetzt mit der Wiedervereinigung: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt," heißt es im ersten Teil des Artikels, und das GG gilt heute in Hamburg und in Dresden gleichermaßen. Der zweite Teil des Artikel 146 handelt von der Geltungsdauer des GG: es "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (...)

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