Antwort 16.09.2026 von Georg Eisenreich CSU
Soweit es um die private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern geht, bewegt sich das Vorhaben allerdings in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich.
Soweit es um die private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern geht, bewegt sich das Vorhaben allerdings in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich.
Kinderschutz braucht eine wirksame EU-Lösung. Die CSA-Verordnung muss Missbrauch bekämpfen und Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit wahren.
Ich bin Landtagsabgeordneter und kann nur meine Meinung vertreten, dass ich ein gegen Ausufern anlassloser Überwachungen bin.
Wir dürfen den digitalen Raum nicht kriminellen Netzwerken überlassen.
