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Bestehen Zweifel, ob Zuschläge tatsächlich korrekt abgerechnet und/oder bezahlt wurden, ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehalten, die Ansprüche zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Wir brauchen private und an betriebswirtschaftlichen Maximen sich orientierenden Firmen. Dies spart Kosten, ist vielfach effektiv und flexibel. All das hilft, dass sich der Staat auf die ureigenen Aufgaben konzentrieren kann. Dies gilt meines Erachtens auch für die Bereiche der Krankenhäuser/Pflege/Medizin und den Wohnungsbau.