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Das von Ihnen angesprochene Hamburger Transparenzgesetz ist dabei durchaus ein interessantes Vergleichsmodell, insbesondere weil dort bestimmte staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden müssen.

Ich schließe mich der Meinung der AfD-Bundestagsfraktion an und sehe die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kritisch und lehne diese ab
Unabhängig davon halte ich die geplanten Änderungen der Bundesregierung für falsch, wenngleich ich einen gewissen Reformbedarf sehe, damit bspw. Anfragen im Rahmen des IFG an eine Behörde diese nicht zum Erliegen bringen können.
CDU, CSU und SPD haben sich auf Bundesebene darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form weiterzuentwickeln. Eine Abschaffung des Informationszugangs ist dabei nicht vorgesehen.