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Natürlich besteht zwischen Sozialarbeitern und den Personen, die sie betreuen, ein besonderes Vertrauensverhältnis, das im Einzelfall auch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht rechtfertigen kann.
Der aktuelle Regierungsentwurf stellt ein wichtiges Fundament dar, ich würde mich aber freuen, wenn uns im laufenden parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen gelingen.
Auch deshalb haben wir sofort verstärkte Grenzkontrollen und Rückweisungen eingeführt.
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.