
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
der Pflegebonus beschränkt sich deshalb auf Pflegekräfte in Krankenhäusern und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen der Alten- bzw. Langzeitpflege, weil die Einbeziehung von Beschäftigten in der Eingliederungshilfe leider nicht auf Bundesebene geregelt werden kann.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für Menschen beschlossen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen
Als Freie Demokraten wie als Ampelkoalition verfolgen wir den Grundsatz, dass Leistung sich für jeden und jede lohnen muss.
Eine gesonderte Statistik zur Häufigkeit von Suiziden unter Hartz-IV-Beziehenden ist mir nicht bekannt