Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wichtig ist mir dabei eine Klarstellung. Auch nach einer Akutbehandlung können notwendige psychotherapeutische Leistungen weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Deutschland hat hier im internationalen Vergleich ein sehr breites Versorgungsangebot. Das wollen wir erhalten.
Genau deshalb haben wir bei den Beratungen zur Psychotherapie festgelegt, dass insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen werden.
Bei der Psychotherapie geht es um Effizienz, nicht um kurzfristige Spareffekte.
Ein früherer Renteneintritt darf nicht zur Armutsfalle werden.