Frage von Jay S. • 04.08.2022

Antwort ausstehend von Angelika Schorer CSU
Darüber hinaus ist mir sehr wichtig, dass wir das Angebot von Bus und Bahn nicht nur preislich, sondern auch bei den Takten und Verbindungen und bei der Reisequalität (Sitzplätze, Fahrradmitnahme, WLAN) ausbauen.
Ich hätte mir auch eine bessere Lösung gewünscht. Jetzt müssen wir das Beste aus der Situation machen.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO: