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In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.

Bundesminister Dr. Wissing hat in der Regierungsbefragung am 10. Mai 2023 deutlich gemacht, dass die Bundesregierung daran arbeitet, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine Grenzwertbestimmung zu legen. Die Grenzwertkommission hat bislang gerade keinen konkreten neuen Grenzwert vorgeschlagen.

Das sinnvolle OS-Bahn-Konzept wird von mir seit Jahren unterstützt.

Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.

Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren. Dazu verweise ich gerne auf die Regierungsbefragung vom 10.05.2023.