Antwort 04.07.2026 von Josef Simon Lausch FREIE WÄHLER
Die Koppelung sollte an die Umstände wie z.B. Beitragsjahre, Erschwerniszulage usw. gekoppelt werden. Nur an die Lebenserwartung gekoppelt, das ertrachte ich als unfair
Die Koppelung sollte an die Umstände wie z.B. Beitragsjahre, Erschwerniszulage usw. gekoppelt werden. Nur an die Lebenserwartung gekoppelt, das ertrachte ich als unfair
Ich verweise daher sehr gerne auf meinen SPD-Kollegen und amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, Herrn Bernd Rützel
Nein
Wenn wir immer älter werden, worauf ich mich freue, müssen wir auch länger von unserer Lebensarbeitszeit arbeiten, sonst geht der Generationenvertrag nicht auf