Bundestag Wahl 2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Adelbert Ringwald
Antwort 08.09.2009 von Adelbert Ringwald Die Linke

(...) Es müssen Arbeitsplätze geschaffen werden mit Perspektive. Bei 1€ Arbeitsplätze gibt es keine Perspektive, da nach 6 oder 12 Monaten schluss ist. Würden diese Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze längerfristig beschäftigt, dann hätten diese wahrlich eine Perspektive. (...)

Portrait von Guido Westerwelle
Antwort 31.08.2009 von Guido Westerwelle FDP

(...) Weil auch ich nicht in einer Gesellschaft leben möchte, in der es nur noch Arme und Reiche gibt, setze ich mich persönlich so vehement für die Mitte in unserem Land ein. Denn es ist die Mittelschicht, die Einstieg und Aufstieg ermöglicht und die als Klammer unsere Gesellschaft zusammenhält. (...)

Antwort 24.08.2009 von Thomas Schock Die Linke

(...) Nur wenn die Linke möglichst viele Stimmen bekommt ist eine Abhilfe möglich. Sollte die neue Regierung Schwarz/Gelb werden, befürchte ich das, dass was Sie schildern erst der Anfang vom Abau des Sozialstaates ist. Abhilfe schaft nur eine Umverteilung von oben nach unten. (...)

Antwort 24.08.2009 von Olaf Möller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Meines Erachtens ist die Angleichung der Löhne zwischen Ost und West ein Gebot des Grundgesetzes. Ich habe schon vor Jahren nicht nur im Spaß gesagt, wenn das Geld für die Angleichung der Ostlöhne an die Westlöhne nicht reicht, muss man es eben umgekehrt machen. (...)

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort 22.09.2009 von Ulla Schmidt SPD

(...) Ihr Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie EKG-Untersuchungen, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (Angaben über verordneten Arzneimittel, OP-Berichte, Arztbriefe etc.). Ihr Zahnarzt muss Ihnen also die Einsichtnahme in Ihre Patientenakte gewähren. Sollte er dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. (...)