Frage von Julian S. • 09.01.2024
Antwort ausstehend von Jan Plobner SPD
Frage von Gary B. • 09.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.04.2024
Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Frage von Nadine Z. • 09.01.2024
Antwort von Manuela Rottmann Bündnis 90/Die Grünen • 06.02.2024
Das Urteil von Bürgerinnen und Bürgern über das Familienrecht ist verständlicherweise geprägt von der individuellen Perspektive auf einen konkreten Einzelfall. Als Gesetzgeber müssen wir aber Recht für ganz unterschiedliche Realitäten schaffen.