Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde im Bundestag abgelehnt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu gewährleisten. Außerdem sollen durch den Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität ermöglicht werden. Viele Gesetzesänderungen werden damit begründet, Bürokratie abzubauen. Der Änderungsantrag der Grünen schlägt eine Reihe von Änderungen am Gesetz der Bundesregierung vor. Es wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung der Stromsteuer gefordert. Durch die allgemeine Absenkung des Strompreises entfielen laut Antrag zahlreiche Ausnahmen und Entlastungsregelungen, wodurch das Stromsteuerrecht erheblich vereinfacht werde, was wiederum Verwaltung und Wirtschaft entlasten würde. Zudem würden alle Verbraucher:innen von der Absenkung profitieren und die Elektrifizierung der Wirtschaft werde vorangetrieben.
Der Änderungsantrag wurde mit 313 Gegenstimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Mit Ja stimmten 244 Abgeordnete der Fraktionen BÜNDNIS/DIE GRÜNEN, Die Linke und AfD. Es gab keine Enthaltungen.