Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Bundestag hat über die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgestimmt. Zentral ist dabei die Rücknahme der durch die Ampel-Regierung eingeführten "Tourboeinbürgerung". Demnach ist eine Einbürgerung ausländischer Staatsbürger:innen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie besonderer Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren regulären Aufenthalts in Deutschland möglich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig keine Verkürzung der Aufenthaltszeit mehr möglich ist und somit mindestens fünf Jahre regulärer Aufenthalt in Deutschland als Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgelegt wird. Begründet wird der Schritt damit, dass die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland Zeit benötige.

Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in dem die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen wird.

Der Gesetzentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung wurde mit 450 Ja-Stimmen zu 134 Nein-Stimmen angenommen. Es gab zwei Enthaltungen von Knuth Meyer-Soltau (AfD) und Uwe Schulz (AfD).  

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Dafür gestimmt
450
Dagegen gestimmt
134
Enthalten
2
Nicht beteiligt
44
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.