
Deshalb ist es so wichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt wird und die Grundversorgung bei Konflikten in der Schwangerschaft verbessert wird.

Als Partei des Rechtsstaates und Anhänger des Grundgesetzes befürworten wir Freie Demokraten die vielfältigen Schutzvorschriften zum Schutz des ungeborenen Lebens.

In erster Linie gehört der Körper der Frau ihr selbst, und nur sie kann darüber entscheiden.

Deswegen wird etwa auch ein Schwangerschaftsabbruch ausschließlich bis zur Nidation und nur unter bestimmten Bedingungen gemäß der §§ 218a ff. StGB toleriert. Diese Regelung ist ein wichtiger Kompromiss und das Ergebnis langer gesellschaftlicher Diskussionen.

Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Europa und unser individueller Wohlstand sind auf Frieden und multinationalen Austausch gebaut.