
Wir wollen ein Angebot für einen öffentlich verantworteten Fonds erarbeiten, in den die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig investieren können.

Die Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 wurde aufgrund des niedrigen Zinstrends angepasst um die Lebensversicherung auf Dauer als stabile Säule in der Altersversorgung halten zu können.


Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird

Aus Sicht der Betroffenen wäre die fairste Lösung wohl eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor der Gesetzesänderung 2004 einen Vertrag abgeschlossen haben.
Bei der Doppelverbeitragung haben wir einen Teilerfolg erzielt. Es bleibt leider noch genug zu tun. Dafür werden wir weiterhin energisch streiten.