
Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.
Die Meinungsbildung ist hier noch nicht abgeschlosssen. Persönlich denke ich aber, dass die Elternzeit bereits ein gutes Instrument ist, um die erste Zeit als Familie mit einem Neugeborenen gestalten zu können.

Die SPD wird ihr Wahlprogramm erst am 11. Januar auf einem Parteitag in Berlin final beschließen.


Die Budgetierung hatte ursprünglich den Zweck die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr kostenintensiv und die Budgetierung verhindert, dass die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen zu hoch werden. Aber auch für den Patienten kann es Vorteile haben. So verhindert die Budgetierung zum Beispiel, dass Ärzte unnötige Behandlungen durchführen, um daraus Kapital zu schlagen.

Die Fraktion der Grünen setzt sich für eine Verabschiedung der Reform des Bastammungsgesetzes ein.