
Wie ich hier auf Abgeordnetenwatch kürzlich geschrieben habe, erfolgte die Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung auf Initiative und Betreiben der SPD. Diese wurde von der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz forciert.

Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.

Wir gleichen Repräsentationsdefizite aus und entwickeln Beteiligungsformate, die auch in polarisierten Zeiten freie, faire, faktenbasierte Diskurse ermöglichen.

Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.


Sehr geehrte Frau R.,
ich nehme Bezug auf Ihre Frage vom 02. Mai 2024. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.