
Eine direkte Gegenfinanzierung ist so nicht üblich und auch nicht unbedingt sinnvoll

Für den Abschluss dieser Gespräche kann ich Ihnen leider kein Datum nennen.

Die strenge MPU-Grenze für THC ist gerecht, da bereits geringe THC-Mengen die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit gefährden können.

Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.

Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,

Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.