
Der bereits bekannte Gesetzentwurf musste aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden. Dieser Prozess dauert weiterhin an. Ein konkreter Zeitplan ist aktuell nicht bekannt.

Gestern wurde im Bundesrat das von uns vor einigen Wochen beschlossene Gesetz bestätigt

Die SPD hat bei den laufenden Haushaltsberatungen darauf gedrängt, äußere und innere Sicherheit nicht gegen soziale Sicherheit auszuspielen.

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.

Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
