
25 % der Altersrente sollen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Unser Ziel ist es, den Tierschutz langfristig gesetzlich zu verankern und eine Gesellschaft zu schaffen, die Tiere als fühlende Lebewesen respektiert und schützt

Tiere genießen im deutschen Recht bereits einen besonderen Status. Sie sind keine Sachen (vergleich § 90a BGB), sondern Mitgeschöpfe, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen.

Die Pensionäre haben weder von den Rentenerhöhungen noch von der Energiepreispauschale profitiert, sondern nur die Inflationsausgleichsprämie erhalten.

Klar ist jedoch auch: Wie in anderen Themenfeldern so ist auch im Tierschutzbereich immer eine Mehrheit in der Koalition bzw. dem Bundestag erforderlich. Nicht alle wollen einen so konsequenten Tierschutz wie wir als Grüne. Auch wenn wir – wie in den Beispielen dargestellt – in der Ampel-Koalition zahlreiche Verbesserungen beim Tierschutz erreichen konnten, so gibt es zweifelsohne nach wie vor viel zu tun. Dafür ist ein starkes Wahlergebnis bei der Wahl am 23. Februar entscheidend.
