Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme vor, um die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen abzufedern. Dazu stimmte der Bundestag namentlich über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ab. Im Rahmen der Beschlussempfehlung wurde zusätzlich eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen, welche die Bundesregierung auffordert, im Juli 2023 einen Wirkungsbericht über die Preisbremsen vorzulegen.
Der Gesetzentwurf wurde in Ausschussfassung mit 370 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU und AfD sowie vier fraktionslose Abgeordnete. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE, der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.
Kommentare
C. Jung am 03.01.2023 um 15:18 Uhr
PermalinkNachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für HAUSstrom). Das steht in keinem Verhältnis zu den gedeckelten Gas- und FernWÄRMEpreisen.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.
gneuss1 am 04.01.2023 um 11:28 Uhr
Antwort auf NachtWÄRMEstrom kostet… von C. Jung
PermalinkNeuen Kommentar hinzufügen