Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober vor. Namentlich wurde über den 7. Artikel des Gesetzentwurfes abgestimmt. Vor allem die Fraktion DIE LINKE, die den Antrag zur namentlichen Abstimmung gestellt hat, kritisiert die prekären Arbeitsverhältnisse von Minijober:innen. Minijobs wären nicht ausreichend abgesichert und würden zudem reguläre Jobs verdrängen.
Susanne Ferschl der Partei DIE LINKE stellt dabei klar, dass es wichtig sei, dass die Löhne auch ankämen und dass es nicht sein könne, dass man um 9,82 Euro betrogen würde. Folglich bräuchte es mehr Kontrollen und eine tagesaktuelle und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung.
Kommentare
Alexander Klietz am 04.06.2022 um 10:57 Uhr
PermalinkMan sollte klarstellen, dass es bei dieser namentlichen Abstimmung nur um einen Teilaspekt des Gesetzes und zwar um den Artikel 7 mit der Erhöhung/Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze ging. Dem gesamten Gesetz hat die Fraktion der LINKEN in der folgenden, nicht namentlichen Abstimmung dann zugestimmt.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/20042-897996
annemarie-utke am 07.06.2022 um 14:51 Uhr
Antwort auf Man sollte klarstellen, dass… von Alexander Klietz
PermalinkPeter Eickmann am 04.06.2022 um 23:07 Uhr
Permalink... weshalb diese unseriöse Titulierung? Die Abstimmungsergebnisse beziehen sich nur auf einen Teilaspekt, o.g. Hr. Klietz beschreibt dies ja bereits...
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