
(...) 2. Leider existiert in der EU kein einheitliches Tierschutzrecht. Aufgrund der unter 1) beschriebenen Defizite, stehen aktuell in Deutschland die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration nicht flächendeckend zur Verfügung. (...)

(...) Seit 2013 war allen Schweinehalter*innen klar, dass die bisherige Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration bei Tieren, die unter 8 Tage alt sind, mit dem Ende des Jahres 2018 verboten ist. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung des Tierschutzgesetzes hätte spätestens mit dem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor zwei Jahren der Startschuss für die drei diskutierten Verfahren, Ebermast, Impfung und Kastration unter Vollnarkose fallen müssen. (...)

(...) die betäubungslose Ferkelkastration ist Tierquälerei und gehört abgeschafft. Das ist mein Standpunkt und auch der Standpunkt der SPD. (...)

(...) Die nun vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung sorgt dafür, dass die nächsten zwei Jahre nicht erneut ungenutzt verstreichen können. Ein klar gesteckter Zeitplan mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket schafft die Voraussetzungen dafür, dass Landwirt*innen bei der Anwendung von Isofluran entsprechend geschult sind. (...)

(...) Auf meiner Homepage finden Sie meine ausführliche persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, die ich gemeinsam mit vielen anderen SPD-Bundestagsabgeordneten unterzeichnet habe. Darin machen wir deutlich: die Fristverlängerung abzulehnen hätte in der jetzigen Lage dazu geführt, dass künftig deutlich mehr Ferkel aus Nord- und Osteuropa nach Deutschland importiert worden wären. (...)