
(...) Da muss man immer auch den Subtext mitdenken. Unbestritten ist, dass Definitionen immer einem Diskussionsprozess ausgesetzt bleiben müssen. Vielleicht interessiert Sie ja folgende wissenschaftliche Ausarbeitung: (...)

(...) Wichtig ist, dass nach den langen klimapolitischen Debatten endlich Taten erfolgen! Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie noch in diesem Jahr einen Vorschlag für einen CO2-Preis vorlegt und darüber abstimmen lässt. (...)


(...) Obwohl das geltende Wahlrecht grundsätzlich von einer Mandatszahl von 598 Abgeordneten bei 299 Wahlkreisen ausgeht, besteht der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des Wahlergebnisses vom September 2017 aus 709 Abgeordneten (299 direkt, 410 über Listen gewählte Abgeordnete). Dies ergibt sich daraus, dass nach diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unser derzeit geltendes Wahlrecht einen vollumfänglichen Ausgleich von Mandaten nach dem Proportionalitätsprinzip vorsieht, um Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit zu begegnen. Trotzdem sollte das nicht zum Dauerzustand werden. (...)

(...) Die gesetzlich vorgesehene Sollgröße hingegen liegt bei 598 Mandaten. Damit sich das Parlament wieder an dieser Zahl annähert, ist unserer Meinung nach eine Wahlrechtsreform notwendig. (...)

(...) Die Feststellung ob im Zusammenhang mit solchen Geschäften rechtswidrig gehandelt wurde und ob dieses Handeln strafrechtlich verfolgt werden muss, obliegt aber der Justiz. Und das für jeden einzelnen Fall. (...)