
(...) Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)

(...) Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bezüglich der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Trotzdem werden wir dieses Thema auch künftig parlamentarisch auf die Agenda setzen. (...)

(...) Die Auswirkungen sind aber relativ gering, da auch vorher schon so gut wie nichts genehmigt wurde. Die Situation könnte man nur grundlegend ändern, wenn man neues Planrecht schafft. Das wiederum würde aber darauf hinauslaufen, dass dort wie im Borsteler Jäger Grünfläche ausgewiesen wird. (...)

(...) Die GRÜNEN in der Bezirksversammlung Nord haben sich bereits mit Ihrem Thema befasst und haken dort im Unterausschuss Bau gerne noch mal genauer nach. Dort wurde bereits erwähnt, dass ein Flughafenausbau -wie von Ihnen zunächst vermutet - nichts mit der negativen Entscheidung zu tun hat. Bitte wenden Sie sich doch direkt an mein Wahlkreisbüro unter anja.hajduk.ma01@bundestag.de, damit Ihnen meine Mitarbeiterin die entsprechenden Kontakte weiterleiten kann. (...)

(...) Wir finden es in der Tat klimapolitisch irrsinnig, dass ein innerdeutscher Flug oftmals um die Hälfte oder mehr weniger kostet als eine Bahnfahrt. Deswegen setzen wir uns für eine klimagerechtere Bepreisung von CO2 ein. Sprich diejenigen Prozesse und Fortbewegungsmittel die viel CO2 produzieren müssen teurer werden, diejenigen, die weniger CO2 erzeugen billiger. (...)

(...) Nun ist es so, dass sich die Beiträge zur GKV nicht nach Alter oder individuellem Gesundheitsrisiko, sondern ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten richten. Bei pflichtversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung wird der zu entrichtende Beitrag am Arbeitseinkommen bemessen, bei freiwilligen Mitgliedern werden alle zur Verfügung stehenden Einnahmen herangezogen. Dabei gibt es – für alle Mitglieder – die Beitragsbemessungsgrenze als Deckel. (...)