

(...) Der Entzug der Gemeinnützigkeit liegt nicht in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages (...)

(...) Mit Mitteln des Steuerrechts wird hier das Tätigkeitsfeld von zwei Vereinigungen, die einen wichtigen Beitrag bei der demokratischen Willensbildung leisten, erheblich eingeschränkt. Gerade für Organisationen, die ihre Arbeit über Spenden finanzieren, ist der Entzug der Gemeinnützigkeit ein Existenz bedrohender Vorgang. Dieses Vorgehen der Finanzverwaltung gegen Campact und Change.org fügt sich in die Reihe von Angriffen auf kritische Organisationen wie etwa Attac oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). (...)

(...) ich kann keine Bedrohung der Zivilgesellschaft darin erkennen, wenn es zu einer sorgfältigeren Prüfung von Vereinen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Gemeinnützigkeit kommt. Denn die Unterstützung durch den Steuerzahler ist an Bedingungen geknüpft, die von Attac e.V. (...)

(...) Linke Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen arbeiten daran, über den Bundesrat die Abgabenordnung zu reformieren, so dass die Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlich engagierten Institutionen wie campact oder dem VVN/BDA durch Teilnahme an politischer Willensbildung nicht mehr in Frage steht. (...)

(...) Die Grüne Bundestagsfraktion beobachtet diese Entwicklung ebenfalls mit großer Sorge und hat bereits im Januar vergangenen Jahres einen Antrag unter dem Titel "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür" in den Bundestag eingebracht. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907434.pdf) Der Antrag befindet sich gegenwärtig zur Beratung in den Ausschüssen. (...)