Verstärkte deutsch-französische parlamentarische Zusammenarbeit

Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne fordert den Bundestag auf, die vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble vorgelegte Fassung des deutsch-französischen Parlamentsabkommens anzunehmen. Das Parlamentsabkommen beschreibt die Gründung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung mit jeweils 50 Mitgliedern aus dem deutschen Bundestag und aus der französischen Assemblée nationale (dt.: Nationalversammlung).

Mit 509 Zustimmungen aus den antragstellenden Fraktionen wurde der Antrag angenommen. Auch einige Abgeordnete der Linksfraktion stimmten dem Antrag zu, die Mehrheit entschied sich jedoch dagegen oder enthielt sich der Abstimmung. Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
509
Dagegen gestimmt
111
Enthalten
25
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Anlässlich des 56. Jahrestages zur Unterzeichnung des Elysée-Vertrages (über die deutsch-französische Zusammenarbeit), haben die Parlamente beider Länder mit dem am 22. Januar 2019 verabschiedeten Vertrag von Aachen (über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration) die Erarbeitung eines deutsch-französischen Parlamentsabkommens beauftragt. Dafür wurde eine binationale Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen entsprechenden Entwurf ausarbeitete.

Das Parlamentsabkommen beschreibt die Gründung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung mit jeweils 50 Mitgliedern aus dem deutschen Bundestag und aus der französischen Assemblée nationale (dt. Nationalversammlung).


Dieser gemeinsamen Versammlung werden folgende Zuständigkeiten erteilt:

  • Überwachung der Bestimmungen des Elysée-Vertrages und des Vertrages von Aachen sowie die Kontrolle der Umsetzung und Evaluierung der auf diesen Verträgen beruhenden Projekte
  • Begleitung der deutsch-französischen Ministerräte
  • Beobachtung der Arbeit des deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats
  • Begleitung der internationalen und europäischen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, darunter die gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
  • Formulierung von Vorschlägen zu Fragen, die die deutsch-französischen Beziehungen betreffen, mit dem Ziel, eine Annäherung des deutschen und des französischen Rechts anzustreben

Die gemeinsame Versammlung soll mindestens alle vier Jahre zusammenkommen, um gemeinsame Prioritäten zu erörtern und Erklärungen zu verabschieden.

Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne fordert den Bundestag auf, die vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble vorgelegte Fassung des deutsch-französischen Parlamentsabkommens anzunehmen. Nach erfolgreicher Abstimmung wird das Parlamentsabkommen am 25. März 2019 in Paris von den beiden Parlamentspräsidenten Richard Ferrand und Wolfgang Schäuble unterzeichnet.


Mit 509 Zustimmungen aus den antragstellenden Fraktionen wurde der Antrag angenommen. Auch einige Abgeordnete der Linksfraktion stimmten dem Antrag zu, die Mehrheit entschied sich jedoch dagegen oder enthielt sich der Abstimmung. Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen gegen den Antrag.

In der Debatte beschreibt Andreas Jung (CDU/CSU) die beiden Verträge über die deutsch-französische Beziehung als Glücksfall: "Sie haben uns Frieden, sie haben uns Freundschaft, sie haben uns Aussöhnung und Austausch gebracht."

Norbert Kleinwächter (AfD) erklärt, das Abkommen sei ein Risiko für die Zukunft der deutsch-französischen Freundschaft. Angela Merkel (CDU/CSU) und Emmanuel Macron opferten, laut Kleinwächter, die hervorragende deutsch-französische Freundschaft für Utopien, denen meisten Deutschen und Franzosen nur sehr wenig abgewinnen könnten. Des Weiteren diene der Vertrag eigentlich weder deutschen noch französischen Interessen, sondern vielmehr den etwas kruden Vorstellungen Macrons von einer zentralisierten EU, die Deutschland und Frankreich nach seinen Vorstellungen voranzutreiben hätten.