
(...) Für mich gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und andere betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. (...)

(...) Das betrifft nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern selbstverständlich auch Selbständige. Der von Ihnen zutreffend beschriebene Wandel bei den Anforderungen der Wirtschaft an Beschäftigungsstrukturen führt dazu, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in klassischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden - und das auch häufig gar nicht wollen oder müssen. Daher unterstützen wir auch Initiativen, die für Selbständige verbesserte Bedingungen schaffen. (...)



(...) Hierfür sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber verstärkt Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. (...)

(...) Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. (...)