Angleichung der Renten in Ostdeutschland an Westniveau

Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag einen Linken-Antrag zu einer schnelleren Angleichung der Renten abgelehnt. Die Koalitions-Fraktionen stimmten geschlossen dagegen, die Abgeordneten der Grünen enthielten sich der Stimme.

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Dafür gestimmt
50
Dagegen gestimmt
465
Enthalten
54
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Als Ziel des Antrags wird von der Linken die schnelle Vereinheitlichung des Rentensystems in West- und Ostdeutschland genannt. Der Zeitpunkt der Pläne der Bundesregierung zum Abschluss der Angleichung sei mit dem Jahr 2020 zu spät fixiert.

In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion einen stufenweise ansteigenden Zuschlag für Versicherte in Ostdeutschland, mit dessen Hilfe 2017 ein kompletter Ausgleich geschafft werden soll. Bis dahin soll auch die Höherwertung der Entgeltpunkte Ostdeutscher beibehalten werden. Es müsse das Ziel des Systems sein, Lebensleistungen gleich zu bewerten. Nur durch die Lohnentwicklung ließen sich die Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen den beiden Regionen nicht aufheben.

Die Union hält den Antragstellern entgegen, dass es bereits ein hohes Angleichungsniveau gebe. Unter anderem wird im Ausschussbericht darauf verwiesen, dass die Renten im Osten des Landes seit 1991 um 116 Prozent gestiegen seien, während die Steigerung im Westen 25,3 Prozent betrage. Außerdem werde die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland durchaus anerkannt, was sich im Solidarpakt, aber auch an der Systematik des Rentenüberleitungsgesetzes zeige.

Die SPD bezeichnet die Vereinheitlichung der Rentenwerte als "notwendig". Es gäbe allerdings bereits entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Ferner wird aus Sicht der Sozialdemokraten auch mit dem Mindestlohn ein Schritt in Richtung der Angleichung getan.

Die Grünen sprechen sich ebenfalls für eine Angleichung des Rentenrechts aus. Wichtig sei ein Bestandsschutz für jetzige Pensionäre. Die von der Linksfraktion geforderte Fortdauer der Höherwertung bei Ostdeutschen müsse im Sinne der Gerechtigkeit aber aufgegeben werden, da eine Vereinheitlichung für Menschen in strukturschwachen Regionen sonst unverständlich sei. Außerdem erhoffen die Grünen im Rahmen des jüngst beschlossenen Mindestlohns eine Erhöhung des Drucks auf die Arbeitgeber in Ostdeutschland, höhere Löhne zu zahlen, was ebenfalls zur Angleichung beitragen könne.

Die Fraktionen der Regierungskoalition stimmten geschlossen gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich. Lediglich der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele stimmte mit der Linksfraktion für deren Antrag.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Thema Rentenanpassung eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Bundestagssitzung vom 3. Juli 2014 nicht über den Originalantrag der Linken ("Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg bringen") abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Linken-Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein "Ja" zur Ablehnung des Linken-Antrags. Da so fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für eine Rentenangleichung gestimmt und die Linke dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Auf abgeordnetenwatch.de ist eine Ja-Stimme ein "Ja" zum Linken-Antrag.