
(...) aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland hatte ich als Bundestagsabgeordneter weder irgendeinen Einfluss auf das Verfahren im Fall Gustl Mollath, noch vollen Einblick in die Gesamtheit der Akten. Daher steht es mir auch nicht zu, den Gesamtvorgang juristisch zu bewerten, noch maße ich mir als Nichtmediziner eine psychiatrische Stellungnahme an. (...)

(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gustl Mollath einen Verstoß gegen Grundrechte bestätigt. Man kann nach der über siebenjährigen Unterbringung eines Bürgers aufgrund eines fehlerhaften Urteils nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. (...)

(...) Der Fall Mollath ist eine innerbayerische Angelegenheit. Hier sind die bayerischen Justizbehörden und zuvorderst die Justizministerin des Freistaates Bayern gefordert, eventuelle Missstände die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufzuklären, Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls Wiedergutmachung zu leisten. (...)

(...) Auf die Frage, was ich in der Angelegenheit Mollath beitragen kann, antworte ich wie folgt: Ich kann in dieser Angelegenheit gar nichts beitragen. Die Begutachtung der psychischen Verfassung von Herrn Mollath ist allein eine Aufgabe, die von der Justiz zu betreiben ist. (...)

