(...) Der solidarische Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt derzeit nur zwischen deren Mitgliedern über ihre Beiträge, die noch dazu durch die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 Euro gedeckelt sind. Nimmt man hingegen - wie von uns beabsichtigt - den Solidarausgleich über das Steuer- und Transfersystem vor, werden Unternehmen und Bürger - gesetzlich und private Krankenversicherte - an der Finanzierung des Sozialausgleichs beteiligt. Dann werden auch alle Einkunftsarten in den Sozialausgleich einbezogen, wohingegen das bisherige System zu einseitig vor allem auf Einkünfte aus abhängiger Arbeit ausgerichtet ist. (...)
(...) Was allerdings die Frage eines sozialen Ausgleichs betrifft, so haben wir den klaren Nachweis, dass ein solches Modell und Bürokratie möglich ist. Die Niederlande praktizieren die Gesundheitsprämie seit Jahren. Geringverdiener erhalten, wie auch bei uns geplant, einen sozialen Ausgleich aus Steuermitteln. (...)
