
(...) Aus der Sicht von Bündnis90/Die Grünen müssen mehr Mittel bereitgestellt werden für die Prävention riskanter Formen des Drogengebrauchs. Zugleich ist eine Abkehr von der repressiv ausgerichteten Drogenpolitik nötig. Damit ist vor allem eine Gleichbehandlung weicher Drogen gemeint. (...)

(...) Ich kann verstehen, dass Sie die Situation als rechtlich unbefriedigend empfinden. Die Straffreiheit, die für das Mitführen einer "geringen Menge" gilt, ist nicht gleichbedeutend mit einer Legalisierung, sondern Ausdruck dessen, dass der Staat einerseits den Konsum von so genannten weichen Drogen für bedenklich erachtet, andererseits eine gewissen Verhältnismäßigkeit wahren und niemanden leichtfertig kriminalisieren will. Ich halte dies für eine angemessene Vorgehensweise. (...)

(...) Die von Ihnen genannte Studie belegt erstmals mit relativ detailierten Zahlen, dass es ein deutliches Missverhältnis gibt zwischen Ausgaben für Prävention, Therapie und Maßnahmen der Schadensminderung einerseits und repressiven Maßnahmen der Drogenpolitik andererseits. Aus unserer Sicht müssen mehr Mittel bereitgestellt werden für die Prävention riskanter Formen des Drogengebrauchs. (...)

(...) § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht daher unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Absehens von der Strafverfolgung vor. Konkret heißt es im Gesetz: "So kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." bzw. (...)
(...) In diesem Zusammenhang möchte ich auch Folgendes zu bedenken geben: Drogenkriminalität ist immer Ermittlungskriminalität. (...) Insofern halte ich die Kosten für Ermittlungen der Polizei im Bereich der illegalen Drogen nicht für Bürokratie und schon gar nicht für überflüssig. (...)

(...) Sie fordern, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand reduziert werden, indem Rauschgiftbesitz (mir ist bei ihrer Frage nicht so ganz klar, ob jedes Rauschgift) nicht mehr verfolgt wird. (...) Ich kann nicht die Strafverfolgung einer Handlung von deren Kosten abhängig machen. (...)