
(...) Es gibt aber auf jeden Fall entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Wer gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, hat mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen. In der Regel wird gegen die Raucherin oder den Raucher ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erhoben. (...)

(...) Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchten diese Ausnahmeregelungen streichen und einen generellen Nichtraucherschutz durchsetzen. Dazu wird die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, in den nächsten Monaten einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes einbringen. (...)


(...) Die Durchsetzung des Ordnungsrechts (also auch des Rechts zum Schutz der Nichtraucher) obliegt den kommunalen Behörden. Ich persönlich befürworte ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten ohne „Schlupflöcher“. (...)


(...) Prinzipiell stimme ich jedoch mit Ihnen überein, dass die notwendigerweise zu tragenden Lasten in unserer solidarischen Gesellschaft auf möglichst viele Schultern zu verteilen ist. (...) Grundsätzlich wird daher, wie Sie bereits einwenden, künftig sicherlich auch über die Beamtenbesoldung und die Beamtenpension zu reden sein. (...)