

(...) Der Verzicht auf eine Anhebung der Abgeordnetenbezüge erfolgte aber auch aus Rücksicht auf die Löhne, Gehälter und Rentenbezüge, die in diesen Jahren ebenfalls stagnierten. Womit wir bei dem zweiten Teil Ihrer Frage wären. (...)

(...) Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass in der jüngsten Medienberichterstattung einige Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht den Tatsachen entsprechen. So ist die Behauptung falsch, dass eine Anhebung der Parteienfinanzierung um 20 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen sei. (...)

(...) Ich teile die Auffassung, dass die seit 2002 festgeschriebene Obergrenze an die Inflationsentwicklung angepasst wird, damit entsprechende Kostensteigerungen nicht zu Lasten der grundgesetzlich verankerten Arbeit von Parteien geht. Für eine weitergehende Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung sehe ich jedoch derzeit keine Notwendigkeit. (...)

(...) Ohne entsprechende Mittel ist das nicht möglich. Daher ist es grundsätzlich vernünftig, dass der Steuerzahler sich an der Parteienfinanzierung beteiligt. Es ist eine Stärke des deutschen Systems, dass die Parteien neben den Mitgliedsbeiträgen nicht vollständig auf Spenden angewiesen sind, wie z. (...)

(...) Die Zuwendungen an die Parteien werden lediglich um die Inflationsrate angehoben. Demnach steht den Parteien eine Erhöhung um 5,9 Prozent (oder 7,8 Millionen Euro) zu. (...)