
(...) Sollte man zu dem Ergebnis gelangen, dass durch den Versandhandel das geforderte Höchstmaß an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, müsste aus meiner Sicht über eine Begrenzung des Versandhandels auf den Bereich der nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel nachgedacht werden. Ein vollständiges Verbot des Versandhandels ist meines Erachtens jedoch nicht möglich, da der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 festgestellt hat, dass dies gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen würde. (...)

(...) Wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, sind diese Vereinbarungen kurz davor, konkret umgesetzt zu werden. Da auch die Bundesgesundheitsministerin präventive Maßnahmen zu einem Stützpfeiler der Gesundheitspolitik ernannt hat, wurde vor wenigen Tagen der erste Entwurf eines Präventionsgesetzes veröffentlicht. Dieses Gesetz wird als eine seiner Hauptaufgaben die von Ihnen eingeforderte Verbreitung von Präventionsmaßnahmen haben. (...)

(...) Immer wieder werden absurde Terrorszenarien ausgemalt, vor denen es sich zu schützen gilt - als ob es so etwas wie die totale Sicherheit jemals geben würde. Solchen Verbalattacken auf den Rechtsstaat wird sich die SPD auch weiterhin in demokratischer Tradition mit Diskussionen und mit Gegenargumenten zur Wehr setzen. Wir wissen dabei die Mehrheit der deutschen Bürger hinter uns. (...)

(...) Meines Erachtens schöpft der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht alle Möglichkeiten zur Vermeidung einer Interessenkollision zwischen dieser grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung des Bundes und der beabsichtigten Teilprivatisierung vollständig aus. So habe ich beispielsweise die Sorge, dass man nicht mehr von einem wirksamen staatlichen Eigentum an der Schieneninfrastruktur sprechen kann, wenn man einer teilprivatisierten DB AG das wirtschaftliche Eigentum an dieser Infrastruktur verleiht und der DB AG damit die volle Verfügungsmacht darüber zubilligt. (...)

(...) Da ich Berichterstatterin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bin, stehe ich dafür natürlich gern zur Verfügung, ebenso sicherlich weitere Abgeordnete und alle Mitglieder der AG Recht sowie die Mitglieder des Fraktionsvorstandes, die sich kraft Amtes mit diesen Fragen beschäftigen. Tatsache ist, dass wir uns derzeit sowohl mit verfassungsrechtlichen als auch mit den familienrechtlichen Erwägungen aller Art auseinandersetzen und über die einzelnen Regelungen in diesem Zusammenhang beraten. Da das Bundesverfassungsgericht sich sehr differenziert, jedoch nicht konkret zu dem vorliegenden Entwurf geäußert hat, ist eine sorgfältige Prüfung aller Änderungsmöglichkeiten sinnvoll und der Bedeutung der Angelegenheit angemessen. (...)

(...) Neben der "klassischen" Familienstruktur haben sich zunehmend neue Familienformen herausgebildet. Trotz eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, ist die Ehe und Familie im klassischen Sinn dennoch die attraktivste und beständigste Lebensform geblieben. Die gesamte Rechtsordnung und so auch die Regelung im Erbfall muss so ausgestaltet sein, dass der besondere Wert von Ehe als Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau - sei es kinderreich oder kinderlos - nicht beschädigt, gemindert oder verschleiert, sondern gefördert und privilegiert wird. (...)