

(...) finde ich die Debatte darum vor allem in einem Punkt geradezu verlogen. Während man sich nämlich bei der elektronischen Gesundheitskarte bemüht, alle Risiken für die Datensicherheit der Patientinnen und Patienten auszuschließen, führt man diese Bemühungen mit dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz ad absurdum. Denn Ärzte sollen, im Gegensatz zu Anwälten und Abgeordneten, nicht von der Überwachung ausgenommen werden. (...)
(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)

(...) Einen von Ihnen befürchteten „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“ kann ich nicht erkennen. Zumal diese Daten auch bisher bereits von den Unternehmen gespeichert werden. (...)

Sehr geehrter Herr Schleicher,
für Ihr Frage danke ich Ihnen. An der Abstimmung selbst konnte ich nicht teilnehmen, möchte aber trotzdem nicht versäumen, Ihnen ausführlich zu antworten.

(...) Ich bin der festen Überzeugung, dass man Freiheit nicht dadurch schützen kann, indem man Grundrechte abschafft. Für fatal halte ich es auch, dass bei Datenschutz immer so getan wird, als sei Datenschutz etwas unanständiges, womit unanständige Leute geschützt werden sollen. Dass es hier um einen massiven Angriff auf die Grundrechte geht, wird dabei gar nicht wahrgenommen. (...)