Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Andreas Steppuhn
Antwort von Andreas Steppuhn
SPD
• 25.01.2008

(...) Ich habe Ihre Anfrage nochmals zum Anlass genommen, gegenüber der Bundesagentur deuBundesagenturen, dass diese Wortwahl in den Formschreiben bei den betroffenen Menschen zu großer Verärgerung führt. Man hat mir nun mitgeteilt, erneut zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Formulierung in den Bescheiden anders zu verfassen bzw. (...)

Portrait von Ralf Brauksiepe
Antwort von Ralf Brauksiepe
CDU
• 17.01.2008

(...) 8 SGB III Weiterbildungszeiten zur Hälfte auf die Dauer eines nachfolgenden Restanspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Es gilt: zwei Tage Leistungsbezug während der Maßnahme verkürzen den Arbeitslosengeldanspruch um einen Tag. Ein Restanspruch von einem Monat bleibt jedoch erhalten. (...)

Portrait von Brigitte Pothmer
Antwort von Brigitte Pothmer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.01.2008

(...) Die Formulierung "zu Unrecht bezogene Leistung", da gebe ich Ihnen Recht, kann als Vorwurf verstanden werden. Dies ist aber nicht beabsichtigt und auch kein unterschwelliger Betrugsvorwurf Ihrer Arbeitsagentur. (...)

Portrait von Angelika Krüger-Leißner
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
SPD
• 13.02.2008

(...) Ihr Unmut über die Formulierung „..zu Unrecht Leistungen erhalten“ kann ich nachvollziehen. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass die gewählte Formulierung kein Betrugsvorwurf ist, sondern nach dem Gesetz (§§ 45, 48, 50 SGB X) immer Voraussetzung dafür, dass die Entscheidung über eine Bewilligung von Arbeitslosengeld auch rückwirkend aufgehoben werden kann. (...)

Portrait von Anton Schaaf
Antwort von Anton Schaaf
SPD
• 16.01.2008

(...) Tatsächlich dürfte eine von der Agentur für Arbeit genehmigte Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme nicht mit dem Wegfall von Leistungen einhergehen, denn der jeweilige Teilnehmer gilt weiterhin als arbeitssuchend. Allerdings gehen Sie in Ihrer E-Mail nicht auf die näheren Umstände ein, deshalb kann ich Ihnen zu Ihrer persönlichen Situation keine weiteren Auskünfte geben. (...)

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