

(...) Trotzdem möchte ich Ihnen antworten: Bezüglich des Beschlusses wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht. Sie können selbstverständlich gegen einen Beschluss Beschwerde einlegen, wenn Sie beschwerdebefugt sind. Von daher müssen Sie zunächst den Beschluss des Gerichts kennen, um sich dann gegebenenfalls dagegen zu wehren. (...)

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sehr geehrter Herr Mücke,

(...) In unserem Wahlprogramm haben wir deshalb konkrete Vorschläge dafür gemacht, wie durch Investitionen in z.B. Klimaschutz, öffentliche Verkehrssysteme und erneuerbare Energien zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir sind in vielen Initiativen im Bundestag gegen den Rüstungsexport und seine Ausweitung eingetreten. (...)

Sehr geehrter Herr Wappler,
selbstverständlich sind die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker