Frage an Joachim Stünker von Helmut W. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Stünker!
Ich habe nochmal eine Frage. Es betrifft die Hypo Real Estate. Gemäss Regeln für aktienrechtliches Squeeze-Out sowie dem Banken Übernahme Gesetz muss der Mehrheitsaktionär mindesten 95% der Aktien besitzen, um die Minderheitsaktionäre enteignen zu können. Wie ich aber lese hat der Mehrheitsaktionär. der Bund, nur 90% der Aktien. Er kann somit die Minderheitsaktionäre nicht enteignen. Sehe ich das verkehrt?
Helmut Wappler

Sehr geehrter Herr Wappler,
selbstverständlich sind die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker