EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Am 26. Oktober 2006 stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union. Die meisten Gegenstimmen kamen von der CSU.

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Dafür gestimmt
528
Dagegen gestimmt
12
Enthalten
10
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 613 Abgeordneten.

Seit dem 1. Januar 2007 gehören Bulgarien (7,3 Mio. Einwohner) und Rumänien (21 Mio. Einwohner) zur Europäischen Union, die nun 27 Mitglieder umfasst. Nachdem beide Staaten 1995 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt hatten, kam es am 25. April 2005 zur Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zwischen der EU und den beiden Neu-Mitgliedern. Damit der Beitritt wirksam würde, bedurfte es der Ratifizierung des Vertrags durch alle bisherigen Mitglieder. In Deutschland geschieht dies durch ein Gesetz. (gem. Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Der von der Bundesregierung durch das Auswärtige Amt vorbereitete Gesetzentwurf wurde zunächst vom Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und weiteren Ausschüssen beraten.

Der zuständige EU-Ausschuss hat den Antrag einstimmig angenommen. Am Folgetag wurde der Antrag im Bundestag bei 12 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Gesetz verfassungsändernde Wirkung (gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 79 Abs. 2 GG) habe und deswegen mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müsse. Diese Meinung vertrat der Bundesrat, während Bundestag und Bundesregierung der gegenteiligen Ansicht waren. Nachdem das Gesetz am 24. November 2006 auch vom Bundesrat beschlossen wurde, trat es nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt II in Kraft. Damit war die Bundesrepublik eines der letzten Länder, die den Beitrittsvertrag ratifizierte. Das Gesetz heißt offiziell Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union Inhaltlich geht es in dem Vertrag darum, dass die beiden Länder mit dem Beitritt den sogenannten "Gemeinschaftlichen Besitzstand" der Europäischen Union übernehmen müssen. Das sind mittlerweile etwa 26.000 Rechtsakte. Der Vertrag regelt auch Übergangsfristen bei Vorschriften, die nicht sofort umgesetzt werden, sowie Sanktionsmaßnahmen, falls die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgt. Als problematisch wurden die Bereiche der Landwirtschaft, so z.B. die Einführung eines funktionierenden Katastersystems, und die Bekämpfung der Korruption identifiziert.

Außerdem wurden die Themen Rechtssicherheit und Minderheitenschutz angesprochen. Folgende Übergangsregelungen gelten: Mitgliedsländer können (und die Bundesrepublik Deutschland hat es dann auch getan) die Zuwanderung von Arbeitskräften zunächst zwei Jahre und maximal sieben Jahre lang beschränken. für den Erwerb von Agrar- und Forstland gelten noch sieben Jahre lang nicht die europäischen, sondern nationale Regeln. für die Jahre 2007 bis 2009 können die beiden Länder Mittel in Höhe von 16,2 Mrd. Euro abrufen. (Sie zahlen aber in demselben Zeitraum ca. 3,5 Mrd. Euro Beiträge.) Die Direktzahlungen der Subventionen beginnen bei 25 % der Höhe, die bis April 2004 für die EU-15 galt, und wird erst 2016 100% erreichen. Personenkontrollen an den Grenzen (Schengenabkommen) werden erst nach einer späteren Prüfung des Europäischen Rates entfallen. Bulgarien muss ein technisch veraltetes Kernkraftwerk schließen. Flankiert wurde der Gesetzentschluss des Bundestags von einem weiteren Gesetz, das den Zuzug von Arbeitern und Angestellten aus den Beitrittsländern begrenzt (s.o.) und einem Antrag, der u.a. die Beitrittsländer auffordert, ausbleibende Reformschritte streng zu überwachen. Links zur Abstimmung über die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die EU Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (BT-Drs.16/3155), beschlossen in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2006 hat dieser Ausschuss den Antrag der Bundesregierung, das Gesetz zu beschließen, beraten. In seiner Empfehlung geht er auf die Problematik des Verfassungsbezuges des Gesetzes, die Ergebnisse der Beratungen der anderen Ausschüsse und die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes, sowie dessen wichtigsten Ergebnisse ein.

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.16/2293), beschlossen Stenographischer Bericht der zweiten Beratung und Schlussabstimmung (BT-Plenarprotokoll 16/60) Das Gesetz wurde unter TOP 7a abgehandelt. Das Protokoll umfasst 15 Seiten Diskussion zum Gesetz, das Abstimmungsergebnis sowie Erklärungen von 14 Abgeordneten, weshalb sie so abgestimmt haben. Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl II, Nr. 30, 2006, S. 1146 ff., 38 Seiten) Als Anhang des Gesetzes ist auch der Beitrittsvertrag veröffentlicht.